Abgeltungssteuer
Man kann nun mit Gewissheit sagen, dass die Abgeltungssteuer am 01.01.2009 kommen wird ohne wenn und aber. Aber was bedeutet das Wort nun ganz banal.
Hierbei handelt es sich aber keinerlei um ein Gespenst, was den Sparern nun in Angst und Schrecken versetzen will, denn nach Einführung der Abgeltungssteuer entfällt lediglich die Zinsabschlagssteuer. Somit kann festgestellt werden, dass Kapitalerträge ab 2009 mit 25 Prozent besteuert werden.
Das Finanzamt wird zukünftig den Solidaritätsbeitrag mit 26,37 % und die Kirchensteuer mit 27,85 % besteuern und gleich einbehalten.
Die Banken haben bis dato die Möglichkeit gehabt, bei Zinserträgen den Abschlag auf die Steuer von über 30 % einzubehalten. Jetzt gilt für Aktienfonds beispielsweise, die vor 2009 gekauft worden sind, dass die Gewinne steuerfrei sind, wenn die Anlagen länger als ein Jahr gehalten worden sind.
Die so genannte Spekulationsfrist für die Wertpapiere wird nach Einsetzten der Abgeltungssteuer völlig entfallen. Auch ist wichtig zu wissen, dass sämtliche Kursgewinne auf Zerobonds mit dem vollen Einkommenssteuersatz zukünftig zu versteuern sind. In Zukunft setzt noch die Regelung ein, dass sie mit der Abgeltungssteuer belegt werden, auch wenn diese schon vor dem Jahr 2009 erworben worden sind.
Beim so genannten Sparerfreibetrag, der im Übrigen nach Eintreten der Abgeltungssteuer Sparerpauschalbetrag genannt wird, bleibt alles wie gehabt. Allerdings gilt der neuer Sparerpauschalbetrag nicht nur wie früher für die Dividenden und die Zinseinkünfte, sondern ab 2009 greifen hier auch die anderen Kapitalerträge und Kursgewinne mit ein.
Von der Abgeltungssteuer sind aber nicht alle Produkte betroffen wie beispielsweise alle Leistungen, die die Altersvorsorge betreffen. Allerdings muss dies auch nicht unbedingt als ein positiver Aspekt bei der ganzen Geschichte gewertet werden, denn hier gilt weiterhin die Progression von immerhin 45 %.
Bei der Riesterrente kann angemerkt werden, dass die Auszahlungsphase nachgelagert und auch regulär besteuert werden wird. Gleiches ist für die Rürup-Variante zutreffend.
Auch bei der privaten Rentenversicherung kann man davon sprechen, dass diese als privilegiert anzusehen ist, denn hier werden vom Fiskus nur die Ertragsanteile weiterhin erfasst. Bei der betrieblichen Altersversorgung muss man auch anmerken, dass diese auch weiterhin vom Durchführungsweg abhängig ist.